DER KLEINE ILMIHAL
69 Sowohl der Mann als auch die Frau sind verpflichtet, im Zustand der rituellen Unreinheit die rituelle Waschung oder im Zustand der Dschenābet die Ghusl (rituelle Ganzkörperwaschung) durchzuführen, um Namaz verrichten zudürfen. Zudem ist es für Frauen verpflichtend (farz), dass sie nach Beendigung der Menstruation und des Wochenflusses die Ghusl durchführen. Rituelle Waschung (Abdest, Wudhū) Die imArabischen Wudhū genannte rituelle Waschung ist eine religiöse Reinigung, bei der bestimmte Körperteile nach einem bestimmten Ablauf gewaschen und benetzt werden. Jemand, der nicht im Zustand der rituellen Waschung ist, darf weder Namaz verrichten noch die Kaaba umrunden oder den Qur’ān-i Kerīm berühren. Farz-Handlungen bei der rituellen Waschung Die Waschung besteht aus vier Farz-Handlungen: 1- Das Waschen des Gesichts. 2- Das Waschen der Arme einschließlich der Ellbogen. 3- Das Benetzen eines Viertels des Kopfes d.h. die Hand mit Wasser anfeuchten und den Kopf bestreichen. 4- Das Waschen der Füße einschließlich der Knöchel.
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