DER KLEINE ILMIHAL

243 Duā nach Verlassen der Toiletteَ اَلْحَمْدُ ِِ الّذ۪ى اَذْهَبَ عَنّا الَْذٰى وَعَافَان۪ى مِنْ ذٰلِك Elḥamdü lillāhillezī ezhebe ‘anne‘l-ezā we ‘āfānī min zālik. 46 Wer diese Duā regelmäßig beim Verlassen der Toilette aufsagt, erleidet keine Harnwegs- oder Darmerkrankungen. Während man die Wohnung sowie die Moschee mit dem rechtem Fuß betritt, ist die Toilette sowie der Hamam mit dem linken Fuß zu betreten. Duā bei Albträumen Nach einem Albtraum sollte man als Erstes die letzten Āyāt der Sure Haschr (beginnend ab „Hüwellāhüllezī…“) lesen und danach, nachdem man einmal die Sure Fātiha und 11-mal die Sure Ichlās gelesen hat, diese an die Seele unseres Propheten ﷺ schenken und wie folgt Duā machen: „O Allah, wenn das, was ich geträumt habe Hayr (segensbringend) ist, dann lass es so geschehen. Ist es aber Scherr (übelbringend) , so verwandle es in 46 Bedeutung: Hamd (Lob) gebührt Allah, Der die Pein von mir genommen und mich von ihr befreit hat.

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