DER KLEINE ILMIHAL
227 6- Als Muslim, der in einem nicht-islamischen Land lebt, über die Verpflichtung (Farz) des Hadsch in Kenntnis sein. VORAUSSETZUNGEN, DIE DEN VOLLZUG DES HADSCH ERFORDERN: 1- Bei guter Gesundheit sein 2- Sichere Reisebedingungen 3- Als Frau in Begleitung ihres Ehemannes oder eines Mahram (enger Verwandter, mit dem eine Ehe nach islamischem Recht nicht erlaubt ist, wie z.B. Sohn, Bruder, Vater) sein 4- Als verwitwete oder geschiedene Frau die Wartezeit (Iddet) erfüllt haben. 5- Nichtbestehen von Hindernissen (wie z.B. eine Haftstrafe) AUFLAGEN FÜR DIE DURCHFÜHRBARKEIT DES HADSCH 1- Ihram (Anlegen des Pilgergewandes mit der Absicht, den Hadsch zu vollziehen) 2- Zeit (Monat Zi’l-Hiddsche) 3- Orte (Besuch von Kaaba und Arafat) 4- Islam (Muslim sein) Informationen über die segensreichen Orte, die inMekka und Medina zu besuchen sind, finden Sie in unserem Buch: "Mekke-i Mükerreme und Medīne-i Münewwere"
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