DER KLEINE ILMIHAL

226 Die Hadsch-Ibādet besteht aus dem Eintritt in den Ihrām-Zustand im Monat Zi’l-Hiddsche, der Verrichtung des Wuqūf am Arafat am Arafe-Tag und dem anschließenden Tawāf (Umrundung) der Kaaba. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE VERPFLICHTUNG ZUM HADSCH: 1- Muslim sein 2- Erwachsen (reif) sein 3- Bei Verstand sein 4- Im Vollbesitz seiner persönlichen Freiheit sein 5- Ausreichend Geld für die Reisekosten haben. Man muss auch für diejenigen, für deren Lebensunterhalt man zuständig und verantwortlich ist, ausreichend Geld hinterlassen können, bis man zurückkommt. HADSCH

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