DER KLEINE ILMIHAL
225 ZEKĀTEMPFÄNGER An wen die Zekāt zu entrichten ist, wird in der 60. Āyet der Sure Tewbe aufgezählt. 1- Arme (Leute, die weniger als die Nisab-Menge besitzen) 2- Völlig mittellose Bedürftige (Miskīn) 3- Beamte, die für das Einsammeln der Zekāt zuständig sind 4- Menschen, deren Herz gewonnen werden soll (Müellefe-i Qulūb) 5- Menschen, die sich aus der Sklavenschaft befreien werden. 6- Schuldner (die kein Besitztum haben, das der Höhe ihrer Schulden entspricht) 7- Fī sebīlillah (Menschen, die auf dem Wege Allahs sind) 8- Reisende, (die ohne Mittel) unterwegs liegen geblieben sind. Die Zekāt kann an irgendeine dieser Gruppen entrichtet werden. Jedoch ist es am vorzüglichsten, sie an die Miskīn (völlig Mittellose) und an diejenigen, die auf dem Wege Allahs sind, abzugeben.
RkJQdWJsaXNoZXIy NTY0MzU=