DER KLEINE ILMIHAL
224 Die Nisāb ist ein von unserem Din festgelegtes Maß für die Zekat-Pflicht. Die Nisāb-Menge ist gegeben, wenn eine Person über ihre Grundbedürfnisse hinaus 20 Miskal (80,18 Gramm) Gold oder den Gegenwert in Geld oder als Handelswaren besitzt. Zu den Grundbedürfnissen zählen die Wohnung und die notwendige Wohnungseinrichtung, Kleidung, Werkzeuge, Bücher, Gefährt (wie Pferd oder Auto) und Lebensmittel. Von je 40 Euro ist ein Euro als Zekāt abzugeben. Zekāt von lebenden Tieren bemisst sich nach der Art dieser Tiere: bei Schafen ist es eines von vierzig Tieren; bei Kamelen, ein Schaf für fünf Kamele; bei Rindern, auf dreißig Rinder ein Kalb. Auch Erze sind zekātpflichtig. USCHR Die Uschr ist die Zekāt der landwirtschafltichen Erzeugnisse und bedeutet, dass ein Zehntel der Erzeugnisse abzugeben ist. Wenn das Land mit Wasser, für das man zahlt, bewässert wird, so ist ein Zwanzigstel abzugeben. Zu diesen abgabepflichtigen Agrarprodukten gehören u.a. Weizen, Gerste, Reis, Hirse, Zwiebeln, Kartoffeln,Haselnüsse,Tee,Melonen,Gurken,Auberginen, Klee, Oliven, Sesam, Honig, Manna, Zuckerrohr und alle Obstarten. Muslime, die Landwirtschaft betreiben, haben ihre Uschr unbedingt abzugeben.
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