DER KLEINE ILMIHAL

223 Die Zekat (Pflichtabgabe) ist eine jährlich zu entrichtende finanzielle Ibādet. Unter Zekāt ist zu verstehen, dass vermögende Muslime jedes Jahr ein Vierzigstel ihrer Besitztümer an eine der acht im Qur’ān-i Kerīm verkündeten Gruppen abgeben. Die Bedingungen, damit die Zekāt farz (Pflicht) wird, sind, dass der Muslim - der mündig (die Geschletsreife erreicht hat), zurechnungsfähig, frei und frei von Schulden ist - über die Grundbedürfnisse hinaus Besitztum in Höhe der Nisāb-Menge hat, welches ein Jahr überdauert hat. Beim Besitztum in Höhe der Nisāb- Menge ist außerdem die Nemā (eine tatsächliche oder angenommeneVermehrung) erforderlich. Gold undSilber sind, wenn sie die Nisāb-Menge erreichen, zekatpflichtig, auch wenn sie sich tatsächlich nicht mehren sollten. ZEKĀT

RkJQdWJsaXNoZXIy NTY0MzU=