DER KLEINE ILMIHAL
222 anderen Mesdschid gehen, falls in seinem Mesdschid das Freitagsgebet nicht stattfindet. SADAQA-I FITR (FITRA) Die Sadaqa-i Fitr ist eine Sadaqa, die jeder Muslim, der die Bedingungen erfüllt, abgeben muss (wādschib). Bedingungen dafür, dass die Sadaqa-i Fitr für jemanden zum wādschib wird, sind: Muslim sein, frei sein und über die eigenen Grundbedürfnisse hinaus im Besitz von Vermögen in Höhe der Nisab-Menge sein. Für dieses Vermögen gelten allerdings nicht die Wachstumsfähigkeit (Nemā) und die Jahresfrist, die es bei der Zekat gibt. Alle Empfänger der Zekāt können auch die Sadaqa-i Fitr empfangen. Die Pflicht zur Fitra tritt am ersten Tag des Ramadan- Festes mit der Morgendämmerung ein. Es ist auch erlaubt, die Fitra vorher schon abzugeben.
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