DER KLEINE ILMIHAL
218 13- Wenn man den eigenen Speichel schluckt, nachdem dieser den Mund verlassen hat. 14- Wenn man Zahnfleischblut schluckt, das von der Menge her gleich oder mehr als der Speichel ist. 15- Wenn man den Rauch von Räucherwerk (z.B. Weihrauch) unbeabsichtigt einatmet. Dinge, die das Fasten hinfällig werden lassen und das Nachholen mit Keffāret (Sühne) erfordern 1- Bewusst essen oder trinken 2- Bewusst geschlechtlichen Verkehr haben 3- Bewusst rauchen 4- Bewusst das Fasten brechen in der Annahme, das Fasten sei ungültig geworden, weil man Ghiybet (üble Nachrede) gemacht hat. 5- Den Speichel des Ehepartners oder eines geliebten Menschen schlucken Wer eines hiervon tut, hat das damit gebrochene Fasten nachzuholen und zusätzlich als Keffāret (Sühne) ununterbrochen zwei weitere Monate zu fasten. Mekruh (verpönte Handlungen) während des Fastens 1- Grundlos Speisen oder Getränke o.Ä. verkosten 2- Grundlos etwas kauen
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