DER KLEINE ILMIHAL

216 Einteilung des Fastens im Hinblick auf die Absichtsfassung: 1- Fasten, für das die Absicht in der Nacht zu fassen ist: Nachzuholendes (Qazā) Ramadan-Fasten, abgebrochenes und deshalb nachzuholendes Nāfile- Fasten, Fasten als Sühne (Keffāret), zeitlich nicht festgelegtes Fasten für Gelübde. Bei all diesen aufgezählten Fastenarten ist es erforderlich, noch in der Nacht, also vor dem Imsāk die Absicht zu fassen. 2- Fasten, für das die Absicht nicht in der Nacht zu fassen ist: Fasten im Ramadan, zeitlich feststehendes Fasten für ein Gelübde sowie freiwilliges Fasten. Bei diesen aufgezählten Fastenarten ist es nicht erforderlich, dieAbsicht noch in der Nacht zu fassen. DieAbsicht kann bis zum späten Vormittag gefasst werden. An den Tagen des Ramadan ist es irrelevant, für welche Kategorie des Fastens (z.B. Pflicht, Wadschib od. Nafile) die Absicht gefasst wird: Das Fasten an diesen Tagen gilt stets als Ramadan-Fasten. Umstände, die das Fasten hinfällig werden lassen und nur ein Nachholen erfordern 1- Wenn man im Bewusstsein des Fastens etwas verschluckt.

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