DER KLEINE ILMIHAL
205 nur 2 Rek’ats zu verrichten. Schließlich verkürzte auch Rasūlullah ﷺ seine vier rek’atigen Pflichtgebete, wenn er von Medina nach Mekka kam, obwohl er dort geboren wurde, dort aufwuchs und heiratete. Der Status der Watan-i aslī wird durch die Watan-i iqāmet nicht geändert. Watan-i iqāmet: Es handelt sich hierbei um einen Ort, der mindestens 90 km von dem Heimatort (Watan-i aslī) entfernt ist und an dem man mindestens 15 Tage zu bleiben beabsichtigt. An diesem Ort verrichtet man die vier rek’atigen Farz-Gebete wie gewöhnlich und verkürzt sie nicht. Der Status der Watan-i iqāmet ändert sich durch eine andere Watan-i iqāmet oder durch die Rückkehr in die Watan-i aslī . Durch Watan-i süknā wird dieser Status nicht geändert. Watan-i süknā: Es handelt sich um einen Ort, der mindestens 90 km vom Heimatort (Watan-i aslī) entfernt ist und an dem man für weniger als 15 Tage zu bleiben beabsichtigt. An diesem Ort sind die vier rek’atigen Farz- Gebete verkürzt, also mit zwei Rek’ats zu verrichten. TILĀWET-SEDSCHDE IM QUR’ĀN-I KERĪM An bestimmten Stellen im Qur’ān-i Kerim sind am Seitenrand neben den Āyāt, bei deren Rezitation eine Sedschde erforderlich ist, das Wort Sedschde سَجْدَه geschrieben. Wenn jemand diese Āyet rezitiert, dann ist
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