DER KLEINE ILMIHAL
204 Wenn jemand bei seiner Reise Gebete versäumt hat, so holt er diesemit zwei Rek’ats nach, unabhängig davon, ob er die verpassten Gebete noch an seinem Reiseort oder erst nach Ankunft in seiner Heimat nachholt. Möchte er auf der Reise Gebete mit vier Rek’ats nachholen, die er als Ortsansässiger (Mukīm) versäumt hat, hat er diese in voller Länge nachzuholen. Es gibt (in der islamischen Fiqh) drei Arten von Watan (Heimat): 1- Watan-i aslī, 2- Watan-i iqāmet 3- Watan-i süknā Watan-i aslī: Es handelt sich um den Ort, an demman seit der Geburt lebt oder sich nach der Eheschließung niedergelassen hat oder an dem man ständig zu leben beabsichtigt und den man nicht verlassen will. Die Watan-i aslī wird nur durch eine neue Watan-i aslī (also durch Umzug in eine andere Stadt) ersetzt. Der Geburtsort eines jemanden gilt so lange als seine Watan-i aslī , bis er z.B. heiratet und den Entschluss fasst, sich auf Dauer in der Heimat des Ehepartners niederzulassen. Ab da an ist sein Geburtsort nicht mehr seine Watan-i aslī . Wenn er dann in seine frühere Heimat kommt und dort weniger als 15 Tage zu bleiben beabsichtigt, so hat er die Farz-Gebete mit 4 Rek’ats zu verkürzen und
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