DER KLEINE ILMIHAL

203 Imam betet, dann hat man sein Namaz vollständig (also mit vier Rek’ats) zu verrichten. Falls man jedoch der Imam ist, dann verrichtet man nur zwei Rek’ats und beendet danach sein Namaz. Die Dschemāat, die ebenfalls aus Reisenden besteht, folgt dem Imam und verrichtet ebenfalls zwei Rek’ats. Falls es jedoch unter der Dschemāat Ortsansässige gibt, müssen diese nach dem Selām des Imam aufstehen und ihr Namaz fortsetzen. Beim Stehen (Qiyām) haben sie die Wahl, die Fātiha-i Scherīfe zu lesen oder nicht zu lesen. Tun sie es nicht, dann warten sie so lange, bis man in dieser Zeit die Fātiha lesen könnte. Anschließend begeben sie sich zur Rukū und beten dann ihr Namaz wie üblich zu Ende. Wenn ein Reisender beabsichtigt, am Zielort mindestens fünfzehn Tage zu bleiben, dann gilt er dort nicht als Reisender und muss daher seine Namaz in voller Länge verrichten. Verzögert sich die Abreise eines Reisenden, der vorher keinen fünfzehntägigen Aufenthalt oder mehr beabsichtigt hat, so bleibt ihm der Status eines Reisenden erhalten, auch wenn dieser Zustand der Ungewissheit sich über Monate und sogar Jahre erstrecken sollte. Wenn der Reisende an seinem eigentlichen Heimatort (Watan-i aslī) ankommt, gilt sein Status als Reisender (Seferī) als beendet. Dort verrichtet er seine Namaz wieder in voller Länge, auch wenn er sich dort nur für eine kurze Zeit aufhalten sollte.

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