DER KLEINE ILMIHAL
202 Reisender (Seferi). D.h., unabhängig davon, mit was für einem (Verkehrs)Mittel man unterwegs ist oder wie kurz die Reisedauer beträgt, hat man den Bestimmungen für Reisende Folge zu leisten. Sobald man die Grenzen seines Dorfes bzw. seiner Stadt hinter sich hat, gilt man als Reisender (Seferi). Findet die Reise im Monat Ramadan statt, so ist es einem erlaubt, das Fasten zu unterlassen und es später nachzuholen. Vorzüglicher ist es jedoch, dass man fastet, sofern es der Gesundheit nicht schadet. Für den Reisenden verkürzen sich die vier rek‘atigen Farz-Gebete von vier Rek’ats auf zwei. Beim Farzteil des Abendgebetes sowie beimWitr-Gebet ändert sich jedoch nichts, d.h., man verrichtet sie weiterhin mit drei Rek’ats. Wenn die Reisesicherheit gewährleistet ist und man am Rastplatz ausreichend Zeit zur Verfügung hat, sind die Sunna-Gebete wie üblich zu verrichten. Falls es jedoch Bedenken wegen der Sicherheit gibt oder man zeitlich in Bedrängnis ist, braucht man die Sunna-Gebete nicht zu verrichten. Wenn ein Reisender die vier rek’atigen Farzgebete bewusst in ihrer ganzen Länge (also mit vier Rek’ats) verrichtet, so begeht er einen Fehler und müsste hierfür Istighfar machen. Außerdem müsste er auch in diesem Namaz die Sehw-Sedschde machen, weil er aufgrund seiner Handlung den Selam verzögert hat. Wenn man als Reisender hinter einem ortsansässigen
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