DER KLEINE ILMIHAL
201 ist es müstehab (lohnenswert), die Suren Yāsin-i Scherīf und Elhākümüttekāsür zu lesen. Es ist erlaubt, sich zum Zwecke der Rezitation auf ein Grab zu setzen. Dagegen ist es mekruh (verpönt), sich auf Gräber zu setzen, ohne dabei eine Duā zu machen. Auch auf Gräbern zu schlafen oder sie zu beschmutzen ist mekruh. Ist das Betreten auf Gräbern unumgänglich, so liest man einmal die Fātiha und 11-mal Ichlās-i Scherīf, widmet diese den Seelen der in dieser Grabstätte ruhenden Menschen und geht auf diese Weise vorbei. Es ist mekruh, auf den Gräbern wachsende Gräser oder Bäume auszureißen bzw. zu fällen. Denn solange die Bäume und Gräser noch leben, sind sie eine Sühne für die Sünden derer, die unter ihnen liegen. Abgestorbene Bäume und Gräser können zwar gefällt bzw. abgerissen werden, doch besser ist es, auch das zu unterlassen. Insbesondere sollte man sich davor hüten, sie ins eigene Haus zu bringen und als Brennmaterial zu verwenden. DAS KAPITEL ZUR REISE (SEFER) Im islamisch-rechtlichen Sinne ist eine Reise (Sefer) eine Strecke, die auf dem Rücken eines Kamels oder zu Fuß achtzehn Stunden (nach heutigen Entfernungsbegriffen 90 Kilometer) bzw. auf demWasser 60 Meilen (96 km) betragen würde. Wer sich auf eine Reise von dieser Entfernung begibt und hierfür auch die Absicht fasst, gilt im Islam als
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