DER KLEINE ILMIHAL
199 in einem Haus zu bestatten ist mekruh, da dies nur den Propheten gebührt. Darüber hinaus ist es auch nicht erlaubt, den Leichnam an einen Ort zu begraben, der von seinem Besitzer gewaltsam beschlagnahmt wurde. Die Frist für Beileidsbekundungen beträgt drei Tage. Beileidsbekundungen nach dem dritten Sterbetag sind mekruh. Für die Seele des Verstorbenen sollte man Hatim (komplette Lesungen) veranlassen, wie die Hatim der Kelime-i Tewhīd und des Qur’ān-i Kerīm. Für den Verstorbenen gibt es bei dieser und ähnlicher Hatim einen großen Lohn und Nutzen. Auch sollte man für die Seele des Verstorbenen diverse Wohltätigkeiten begehen wie z.B. Sadaqa abgeben oder armen Menschen helfen. Befragung im Grab Ist jemand gestorben und beerdigt, erscheinen ihm zwei Engel und befragen ihn nach seinem Rabb, seiner Religion, seinem Propheten und nach seinem segensreichen Buch. Menschen im Glauben und Gehorsam gewährt Allah dort die Kraft, auf die Fragen der Engel Antwort zu geben. Aber Menschen, die Allah geleugnet und sich gegenüber Allah aufgelehnt haben, verstummen entsetzt beim überwältigenden Anblick der beiden Engel Münker und Nekir, sodass sie die Fragen nicht beantworten werden können.
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