DER KLEINE ILMIHAL
197 Wichtiger Hinweis: 1- Beim vierten Tekbīr des Bestattungsgebets ist es ein Fehler, ohne die Hände loszulassen den Selam zu machen, oder die rechte Hand fallen zu lassen, wenn man den Selam zur rechten Seite macht, und die linke Hand fallen zu lassen, wenn man den Selam zur linken Seite macht. Korrekt ist es, nach dem vierten Tekbir zuerst beide Hände gleichzeitig fallen zu lassen und dann den Selam auszuführen. (Dürer, 1/53) 2- Es ist auch ein Fehler, bei jedem Tekbir des Imams den Kopf zu heben. 3- Wenn der Ort, an dem das Bestattungsgebet verrichtet werden soll, nicht sauber ist oder wenn die Schuhe schmutzig sind, dann sollte man die Schuhe ausziehen und auf sie treten. Grabstätte und Beerdigung Nachdem das Bestattungsgebet verrichtet wurde, wird der Sarg zur Grabstätte getragen. Hierbei ist es sunna, wenn ein Sargträger den Sarg für jeweils zehn Schritte an allen vier Ecken trägt. Dabei beginnt er zunächst am Kopfende und nimmt den Sarg auf seine rechte Schulter. Danach begibt er sich an das Fußende auf der selben Seite. Anschließend wechselt er zum Kopfende der anderen Seite und nimmt den Sarg auf seine linke Schulter. Und zuletzt wechselt er wieder zum Fußende dieser Seite und trägt den Sarg für weitere zehn Schritte auf seiner linken Schulter.
RkJQdWJsaXNoZXIy NTY0MzU=