DER KLEINE ILMIHAL
193 Beim Einhüllen in die Tücher wird erst die linke Tuchseite umgewickelt und anschließend die rechte, sodass die rechte Tuchseite oben aufliegt. Bei Frauen werden nach dem Qamīs jeweils der Kopf und die Brust separat bedeckt. Somit besteht das Kefen bei Frauen aus fünf Tüchern. DAS BESTATTUNGSGEBET Das Bestattungsgebet ist eine Farz-i Kifāye und dient als Duā für unsere verstorbenen Glaubensbrüder und -schwestern. Für die Durchführung des Bestattungsgebets sind folgende Punkte erforderlich: 1- Der Verstorbene muss Muslim sein. Wenn man nicht weiß, ob es sich bei einem Verstorbenen um einen Muslim handelt, dann wird das Bestattungsgebet nicht verrichtet. 2- Der Verstorbene muss gewaschen und in ein Leichentuch gewickelt sein. 3- Der Leichnam muss vor dem Imam und der Dschemāat anwesend sein. 4- Der Körper muss vollständig oder zumindest zum überwiegenden Teil vorhanden sein. Sind die meisten Körperteile nicht vorhanden oder nur die Hälfte der Körperteile ohne den Kopf, so wird weder der Leichnam gewaschen noch das Bestattungsgebet verrichtet. Der Leichnam wird in ein Tuch eingewickelt begraben.
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