DER KLEINE ILMIHAL

186 Jemand, der Namaz-Schulden hat, hat diese zu berechnen. Dann holt er die verpassten Gebete nach - beginnend mit dem zuletzt versäumten Namaz - bis alle nachgeholt sind. Auch wenn es erlaubt ist, mit den zuerst verpassten Gebeten anzufangen, ist es besser, mit den zuletzt verpassten Gebeten zu beginnen, denn die Strafe für die Versäumnisse im Alter ist größer als die Versäumnisse in jüngeren Jahren. Es werden nur die Farz- und Witr-Gebete nachgeholt. Sunna-Gebete sind nicht nachzuholen. Ein Qazā-Namaz kann jederzeit verrichtet werden, abgesehen während der verpönten Zeiten. Hat jemand nachzuholende Gebete, so darf er dennoch die Sunnateile der täglichen Gebete sowie freiwillige Gebete wie Teheddschüd, Ewwābīn, Duhā, Tesbih, oder die in die segensreichen Nächte fallenden Hādschet-Gebete etc. verrichten. Diesbezüglich gibt es keine Bedenken. EINIGE NĀFILE-NAMAZ Neben den Farz-Gebeten, die man verrichtet, sollte man sich auch darum bemühen, freiwillige Gebete wie Ewwābīn-, Duhā- und Tesbih-Namaz zu verrichten. Denn diese Gebete beinhalten unzählige Belohnungen. So spricht Allāhü Teālā in einem Hadīs-i Qudsī: „Mit den Farz(-Handlungen) befreit sich Mein Diener von

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