DER KLEINE ILMIHAL
183 FESTGEBET Salāt’ul-‘Id Wer zur Verrichtung des Freitagsgebetes verpflichtet ist, für den ist die Teilnahme am Festgebet wādschib. Es gibt zwei Festgebete: Das Festgebet zum Ramadanfest und das Festgebet zum Opferfest . Beide Festgebete können etwa 45 Minuten nach Sonnenaufgang bis ungefähr eine Stunde vor dem Mittagsgebet verrichtet werden. Das Festgebet besteht aus zwei Rek’ats und wird in Gemeinschaft verrichtet. Die Niyet dazu lautet: „Ich habe die Absicht gefasst, für das Wohlgefallen Allahs das Festgebet zu verrichten und folge dem Imam.“ Das Festgebet wird genauso wie der Farzteil des Morgengebetes verrichtet. Der einzige Unterschied liegt bei den dreimaligen Tekbīr, die man in beiden Rek’ats des Festgebetes macht. Die drei Tekbir macht man in der ersten Rek’at nach der Sübhāneke und vor der Fātiha und in der zweiten Rek’at nach der Qir’āat (nachdem man die Sure bzw. Āyet gelesen hat). Diese insgesamt sechs Tekbīr sind wādschib. Die Rukū-Tekbīr der zweiten Rek‘at sind ebenfalls wādschib, weil sie direkt nach den Wādschib- Tekbir kommen. So wie der Iftitah-Tekbir bei allen Gebeten farz ist, so ist er auch bei den Festgebeten farz. Die restlichen Tekbīr sind sunna.
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