DER KLEINE ILMIHAL
182 Freitagsgebet an diesem Tag aufgrund eines Mangels in seinen Bedingungen nicht angenommen werden sollte. Wenn das Freitagsgebet aber angenommen wird, dann würden die vier Rek‘ats als Qazā (Nachholen) des zuletzt versäumten Mittagsgebetes gelten. Für die zwei Rek’at, die zum Schluss noch verrichtet werden, fasst man dieAbsicht, „die Sunna der Gebetszeit“ zu verrichten. Wenn die zehn Rek‘ats nach dem Farzteil des Freitagsgebetes nicht verrichtet werden und das Freitagsgebet aus irgendeinemGrundnicht angenommen werden sollte, würde dies bedeuten, dass der Farzteil jenes Mittagsgebetes als nicht verrichtet und daher als versäumt gilt.
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