DER KLEINE ILMIHAL
181 2- Der Emīr oder sein Vertreter hat das Gebet zu leiten. 3- Das Freitagsgebet ist während der Zeit des Mittagsgebetes zu verrichten. 4- In Anwesenheit der Dschemāat ist die Hutbe (Freitagspredigt) zu halten. 5- Die Gemeinschaft muss mindestens aus drei Personen außer dem Imam bestehen. 6- Die Gebetsstätte muss für jeden zugänglich sein. Niyet zur Verrichtung des Freitagsgebetes Für die ersten vier Rek’ats fasst man die Absicht, „den ersten Sunnateil des Freitagsgebetes zu verrichten“. Die zwei Rek’ats, die man danach mit dem Imam verrichtet, stellen den Farzteil des Freitagsgebetes dar. Und die darauffolgenden vier Rek’ats sind der letzte Sunnateil des Freitagsgebetes. Die vier Rek’ats danach nennt man „Zuhr-i Āchir“ (das letzte zu betende Mittagsgebet). Für dieses Namaz wird die Niyet wie folgt gemacht: „Ich habe die Absicht gefasst, den Farzteil des letzten Mittagsgebetes, dessen Verrichtung noch aussteht und für mich Farz (Pflicht) ist, zu verrichten." Wenn man die Absicht auf diese Weise fasst, ersetzen diese verrichteten vier Rek‘ats das Mittagsgebet, falls das
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