DER KLEINE ILMIHAL

179 Wie ist die Sehw-Sedschde zu vollziehen? Wenn die Sehw-Sedschde erforderlich wird, macht der Betende nach „Ettehiyyātü“ den Selām, zuerst nach rechts und dann nach links. Danach vollzieht man zwei aufeinanderfolgende Südschūd mit jeweils den Worten „Allāhü Ekber“ . Nach der zweiten Sedschde bleibt man sitzen, liest die Duās „Ettehiyyātü, Allāhümme salli, Allāhümme bārik und Rabbenā ātinā…“ und macht anschließend den Selām. Der Imām macht vor der Sehw-Sedschde nur den Selām nach rechts, um für die Gemeinde kenntlich zu machen, dass die Sehw-Sedschde folgt. DAS FREITAGSGEBET Das Freitagsgebet ist ein Pflichtgebet (farz), das freitags zur Zeit des Mittagsgebetes in der Gemeinschaft (Dschemāat) zu verrichten ist. Über die Voraussetzungen der fünf täglichen Gebete hinaus müssen beim Freitagsgebet zwei weitere Voraussetzungen erfüllt sein: 1- Voraussetzungen, die einen Muslim zum Freitagsgebet verpflichten, 2- Auflagen für die Durchführbarkeit eines Freitagsgebetes.

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