DER KLEINE ILMIHAL
117 NIYET (Absichtsfassung zum Namaz) Die sechste Voraussetzung für die Verrichtung des Namaz ist die Niyet, also das Fassen der Absicht, um Allahs Willen Namaz zu verrichten sowie zu wissen, welches Gebet man verrichtet. Die Absicht wird im Herzen gefasst. Gleichzeitig mit dem Willen des Herzens kann die Absicht auch aufgesagt werden. Wird jedoch die Absicht nur in Worten ausgesprochen, ohne dass sie aus dem Herzen kommt, so ist dies keine gültige Absichtsfassung für das Namaz. Diesbezüglich schreibt Imam Rabbānī (q.s.): „Die Absicht (Niyet) nur auszusprechen, ist nicht gültig. VieleMenschen sprechen die Niyet nur aus und vergessen dabei die Niyet im Herzen. So wird eine Pflicht des Namaz, die Niyet im Herzen zu fassen, gänzlich unterlassen, was das Gebet ungültig macht. Daher ist die Niyet nicht sprachlich, sondern imHerzenzu fassen. Bei denFarz-, Fest- undWitr- Gebeten ist es erforderlich, die Niyet zu konkretisieren 8 .“ Zum Beispiel lautet die Niyet dann wie folgt: „Ich habe die Absicht gefasst, das Morgengebet (Fedschr-Gebet) des heutigen Tages oder das Freitagsgebet oder das Witr- Gebet dieser Nacht oder das Festgebet zu verrichten.“ Bei zusätzlichen Nāfile-Gebeten (freiwilligen Gebeten) reicht es aus, die allgemeine Absicht „zum Namaz“ zu fassen. 8 Mektubāt-i Imām-i Rabbānī, Bd. 1, Brief 186.
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