DER KLEINE ILMIHAL
113 verrichtet, wenn es vor dem Eintritt der Gebetszeit verrichtet wurde. Verpönte Zeiten für Namaz Es gibt drei verpönte Zeiten für Namaz: 1- Nach Sonnenaufgang (40-50 Minuten). 2- Während die Sonne im Zenit steht, d.h. ca. 15-20 Minuten vor dem Eintritt der Zeit zum Mittagsgebet (Zuhr). 3- Beim Untergang der Sonne, d.h. ab ca. 45 Minuten vor dem Abendgebet (Maghrib). Während dieser Zeit darf nur der Farzteil des Nachmittagsgebetes (Asr) des jeweiligen Tages verrichtet werden. In diesen drei verpönten Zeiten verrichtet man keine nachzuholenden Pflichtgebete (Qazā-Namaz), auch kein Wādschib-Namaz oder das Bestattungsgebet für einen Menschen, der noch vor dem Eintritt dieser verpönten Zeit gewaschen und vorbereitet wurde. Auch eine Tilāwet-Sedschde für eine Sedschde-Āyet, die außerhalb der verpönten Zeit rezitiert wurde, wird während dieser Zeitabschnitte nicht vollzogen. Ansonsten müssen diese zu späterer Zeit wiederholt werden. Auch verrichtet man in diesen Zeitabschnitten kein Nāfile-Namaz (freiwilliges Gebet), wer aber dennoch eins verrichtet, muss dieses nicht wiederholen. Hingegen ist es erlaubt, zu diesen Zeiten aus dem Qur’ān zu lesen oder Zikr zu machen.
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