DER KLEINE ILMIHAL
112 SETR-I AWRET (Bedeckung des Schambereichs) Die dritte Voraussetzung für die Verrichtung des Namaz ist die Setr-i Awret, also die Bedeckung des islamisch- definierten Schambereichs (Awret-Bereich). Dieser Bereich umfasst die Körperstellen, die anderen nicht gezeigt oder von anderen nicht gesehen werden dürfen. Der Awret-Bereich von Männern umfasst den Bereich vom Bauchnabel bis unterhalb der Knie. Bei Frauen ist der Awret-Bereich ihr gesamter Körper mit Ausnahme ihres Gesichts, ihrer Hände bis zu den Handgelenken sowie ihrer Füße einschließlich der Fersen. ISTIQBĀL-I QIBLA (Hinwendung zur Gebetsrichtung) Die vierte Voraussetzung für die Verrichtung des Namaz ist die Einhaltung der Gebetsrichtung (Istiqbāl-i Qibla). Menschen, die in Mekka leben und die Kaaba sehen, nehmen die Kaaba genau in die Mitte. Für Menschen, die nicht in Mekka leben und folglich die Kaaba nicht sehen können, reicht es aus, sich in Richtung der Kaaba hinzuwenden. WAQIT Die fünfte Voraussetzung für die Verrichtung des Namaz ist Waqit, also dessen Verrichtung nach dem Eintreten der Gebetszeit. Ein Namaz gilt als nicht
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